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1. Jahresmeisterschaft
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1.01 |
Die Konkurrenz umfasst 7 12 Schiessanlässe |
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1.02 |
Von den besuchten Schiessanlässen werden die 6 besten Resultate gewertet. Die Wertung erfolgt nach Wertpunkttabellen. Die Berechnung der Wertpunkte erfolgt proportional entsprechend der geschossenen Punktzahlen des Schiessanlasses. Das heisst, für die maximal erreichte Punktzahl werden 1000 Wertpunkte und für null Punkte, null Wertpunkte erteilt. Aufgerundet wird bei jeweils 0,500 oder mehr, und abgerundet bei 0,499 oder weniger Punkten auf die nächste ganze Punktzahl. |
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Teilnahme: |
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1.03 |
Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder die den Jahresbeitrag bezahlt haben. |
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1.04 |
An der Jahresmeisterschaft können nur Mitglieder rangiert werden, deren Stammverein die Pistolen-Sektion Strengelbach ist.
Es gilt die Rangordnung des SSV. |
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Vereinsmeister: |
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1.05 |
Vereinsmeister wird derjenige mit der höchsten Punktzahl nach Wertpunkttabelle. |
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1.06 |
Die Jahresmeisterschaft kann für die Distanzen 50m und 25m separat durchgeführt werden. |
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Auszeichnungen: |
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1.07 |
Es werden den Teilnehmern folgende Auszeichnungen abgegeben:
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1 Wanderpreis an den Vereinsmeister
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3 Kranzkarten des AKSG für den Vereinsmeister
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2 Kranzkarten des AKSG für den 2. Rang
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je 1 Kranzkarte des AKSG für den 3. 5. Rang
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je 1 Kranzkarte für alle Rangierten der Jahresmeisterschaft
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1 Bierseidel für den Erstrangierten in Feldschiessen und Bundesprogramm
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1.08 |
Wer den Wanderpreis zum 5. Mal in beliebiger Reihenfolge gewinnt, erhält ihn als Eigentum zugesprochen. |
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Bierseidelkonkurrenz: |
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1.09 |
Wer den Bierseidel einmal errungen hat, kann ihn (im entsprechenden Schiessen) kein zweites Mal gewinnen. |
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Wanderpreise: |
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1.10 |
Schützen die im gleichen Jahr in mehreren Konkurrenzen Wanderpreis-Auszeichnungsberechtigt sind, haben nur Anrecht auf einen Preis. Dadurch frei werdende Auszeichnungen fallen dem nächstrangierten Schützen zu. |
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Kontrolle: |
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1.12 |
Für die Kontrolle ist der Schützenmeister verantwortlich. |
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Reglement: |
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1.13 |
Das am 16.Februar 1990 durch die GV genehmigte Reglement wurde gemäss GV Beschluss vom 28.Januar 2005 geändert, ergänzt und tritt sofort in Kraft. Änderungen oder Ergänzungen müssen jeweils durch die Generalversammlung genehmigt werden. Die bisherigen Reglemente werden aufgehoben. |
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